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Der Europäische Rahmen für die Koordinierung des grenzüberschreitenden Verkehrs-, Störungs- und Krisenmanagements muss mindestens folgende Elemente enthalten: Element Fundstelle(n) Bestimmungen und Verfahren für das Verkehrs- und Störungsmanagement, die von den Infrastrukturbetreibern bei der Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für das Verkehrsmanagement zu berücksichtigen sind Artikel 45 Gemeinsame Bestimmungen und Verfahren für die Koordinierung des Verkehrs-, Störungs- und Krisenmanagements zwischen den Infrastrukturbetreibern und mit am Betrieb Beteiligten Artikel 44, Artikel 45, Artikel 46 Absatz 1, Artikel 46 Absatz 4, Artikel 47, Artikel 48 Leitlinien für das Management und die Zuweisung von Kapazität im Falle von Netzstörungen und Krisensituationen Artikel 43 Absatz 2 Festlegung der Verantwortlichkeiten von am Betrieb Beteiligten, die am Management des grenzüberschreitenden Verkehrs mitwirken, auf der Grundlage einer Reihe vereinbarter betrieblicher Verfahren, Etappenziele und Schnittstellen Artikel 47 Verfahren, Bestimmungen, Instrumente und Schnittstellen für die Kommunikation und den Informationsaustausch, einschließlich harmonisierter digitaler Instrumente und Schnittstellen, zwischen Infrastrukturbetreibern, am Betrieb Beteiligten und anderen betroffenen Beteiligten, insbesondere Behörden Artikel 47, Artikel 50, Artikel 66 Grundsätze für die Einrichtung spezieller Koordinierungsgruppen für das Verkehrs-, Störungs- und Krisenmanagement Artikel 55 Absatz 2 Regelungen für Simulation und Schulung, insbesondere in Bezug auf Störungen und Krisensituationen Artikel 49 Absatz 7 Gemeinsame Methode zur Schätzung der Bedingungen in Bezug auf die Dauer und die voraussichtlichen Auswirkungen auf den Verkehr und den Vorfallbericht des Netzwerkkoordinatoren Artikel 48 Absatz 7 Leitlinien zur Gewährleistung einer angemessenen und regelmäßigen Konsultation der Beteiligten zu europäischen und grenzüberschreitenden Angelegenheiten Artikel 57 Absatz 2
alle sonstigen Vorbereitungen, die für die Durchführung des Störungs- und Krisenmanagements im Einklang mit Artikel 44 und dem in Artikel 46 genannten…
die Wirksamkeit der Koordinierungsmechanismen innerhalb des Europäischen Rahmens für das Kapazitätsmanagement gemäß Artikel 7, des Europäischen Rahmens für die…
Der Europäische Rahmen für das Kapazitätsmanagement gemäß Artikel 7 muss mindestens folgende Elemente enthalten: Element Fundstelle(n) Arten und Beschreibung…
Der europäische Rahmen für das Kapazitätsmanagement, der europäische Rahmen für die Koordinierung des grenzüberschreitenden Verkehrs-, Störungs- und…
Leistungsbereich Relevante Aspekte (indikativ) Eisenbahninfrastruktur und Ausrüstung — Kapazität und Leistungsmerkmale der physischen Infrastruktur und ihrer…
Zusätzlich zu den Elementen gemäß Artikel 27 Absatz 2 der Richtlinie 2012/34/EU enthalten die Schienennetz-Nutzungsbedingungen gemäß dem genannten Artikel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.