Art. 77 32026R1184
Die Kommission bewertet bis zum 31. Dezember 2033 die Auswirkungen der vorliegenden Verordnung auf den Eisenbahnsektor und legt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen einen Bericht über ihre Umsetzung vor.In diesem Bericht bewertet sie insbesondere
die Auswirkungen dieser Verordnung auf die Leistung von Eisenbahninfrastrukturdiensten;
die Auswirkungen dieser Verordnung auf die Entwicklung von Schienenverkehrsdiensten, insbesondere von grenzüberschreitenden Verkehrsdiensten, Fernverkehrsdiensten und Güterverkehrsdiensten;
die Arbeit des ENIM, des Netzwerkkoordinators und des ENRRB im Allgemeinen sowie in Bezug auf die Entwicklung, Annahme und Umsetzung gemeinsamer Kriterien, Methoden und Verfahren;
die Wirksamkeit der Koordinierungsmechanismen innerhalb des Europäischen Rahmens für das Kapazitätsmanagement gemäß Artikel 7, des Europäischen Rahmens für die Koordinierung des grenzüberschreitenden Verkehrs-, Störungs- und Krisenmanagements gemäß Artikel 46 sowie des Europäischen Rahmens für die Leistungsüberprüfung gemäß Artikel 52;
die Wirksamkeit der Regulierungsaufsicht auf nationaler und europäischer Ebene;
das Funktionieren der sozioökonomischen, betrieblichen und ökologischen Kriterien.