Erwägungsgrund 21 32026R1184
Bei der Zuweisung von Kapazität sollten sich die Infrastrukturbetreiber an ihre strategische Planung für das Kapazitätsangebot halten und gleichzeitig sicherstellen, dass die Kapazität auf gerechte und nichtdiskriminierende Weise entsprechend der Marktnachfrage zugewiesen wird. Dabei können einige Anträge auf Kapazität, die nicht mit dem Kapazitätsangebotsplan vereinbar sind, abgelehnt oder in der Zuweisungsphase mit geringerer Priorität behandelt werden. Der Kapazitätsangebotsplan sollte laufend aktualisiert werden, um der verfügbaren Kapazität Rechnung zu tragen.