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Informationen über innergemeinschaftliche Umsätze, grenzüberschreitende Zahlungen und mehrwertsteuerbefreite Einfuhren werden von den zuständigen nationalen Behörden erhoben und sind wichtig für die Betrugsbekämpfung. In Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten ermöglicht die Kommission den Austausch dieser Informationen und gilt damit als Auftragsverarbeiterin, und die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten fungieren als für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates. Der zentrale Zugang zu Mehrwertsteuerinformationen auf Unionsebene sollte der EUStA und dem OLAF unbeschadet der Aufgaben und Zuständigkeiten in den Mitgliedstaaten mit der Anwendung der Vorschriften auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer beauftragten zuständigen Behörden in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 gewährt werden. Die EUStA und das OLAF sind an die Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 gebunden, einschließlich der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Rechenschaftspflicht und der Vorschriften für die Durchführung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen und der Aufsicht durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten. Bei den Informationen, die Gegenstand gezielter Abfragen durch die EUStA und das OLAF über einen zentralen Zugang sind, handelt es sich um Informationen über Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern, über innergemeinschaftliche Umsätze, über mehrwertsteuerbefreite Einfuhren im Zusammenhang mit der gemäß der Richtlinie 2006/112/EG des Rates eingerichteten Sonderregelung für Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Gegenständen und über Einfuhren nach den Zollverfahren 42/63, und Zahlungsinformationen, die in dem gemäß der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 eingerichteten zentralen elektronischen System für Zahlungsinformationen (CESOP) gespeichert sind. Die im Eurofisc-System Transaction Network Analysis (TNA) gespeicherten Informationen sind nicht Gegenstand gezielter Abfragen durch die EUStA oder das OLAF.