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Der Europäische Rechnungshof hat empfohlen, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten rechtliche Hindernisse entfernen, die dem Informationsaustausch zwischen Verwaltungs-, Justiz- und Strafverfolgungsbehörden auf nationaler und Unionsebene im Wege stehen. Ferner hat er insbesondere empfohlen, dass das OLAF Zugang zu Daten des mit der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 eingerichteten Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystems (MIAS) und Eurofisc-Daten erhält. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass der zentrale Zugang zu den einschlägigen Datenbanken und Registern der in den Mitgliedstaaten mit der Anwendung der Vorschriften auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer beauftragten zuständigen Behörden eine klare Rechtsgrundlage hat.