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Da die Systeme, Infrastrukturen und technischen Mittel zur Einrichtung des Austauschs von Mehrwertsteuerinformationen auf Unionsebene angepasst werden müssen, um den sicheren Zugang der EUStA und des OLAF zu gewährleisten, muss die Anwendung der einschlägigen Bestimmungen aufgeschoben werden, damit die Kommission, die EUStA und das OLAF die notwendigen Anpassungen vornehmen können. Diese Anpassungen sollten den Zeitpunkt berücksichtigen, zu dem das zentrale MIAS voraussichtlich in Betrieb genommen wird und den Zeitpunkt, zu dem das bisherige mit der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 eingerichtete System zum Austausch von Mehrwertsteuerinformationen voraussichtlich abgeschafft wird. Die EUStA und das OLAF sollten die Kosten der Einrichtung und Pflege der notwendigen Infrastrukturen und technischen Mittel für den sicheren Zugang zu mehrwertsteuerrelevanten Informationen tragen. Bei der Prüfung und Bewertung der Funktionsweise der in der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 vorgesehenen Regelungen für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission der praktischen Anwendung und den Auswirkungen des zentralen Zugangs der EUStA und des OLAF zu Mehrwertsteuerinformationen, einschließlich der Wirksamkeit der einschlägigen Systeme, Infrastrukturen und technischen Mittel, besondere Aufmerksamkeit widmen.