Erwägungsgrund 10 32006D1016
In den Heranführungsländern sollten die EIB-Finanzierungen die Prioritäten der Beitrittspartnerschaften und der Europäischen Partnerschaften, der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen und der Verhandlungen mit der EU widerspiegeln. In den westlichen Balkanländern sollte weiterhin der Schwerpunkt der EU-Maßnahmen allmählich von der Unterstützung des Wiederaufbaus auf die Heranführungshilfe verlagert werden. In diesem Zusammenhang sollte durch die EIB-Tätigkeit — in Zusammenarbeit mit anderen in der jeweiligen Region tätigen internationalen Finanzinstitutionen (nachstehend „IFI“ genannt) — gegebenenfalls zusätzlich auch die Förderung des Aufbaus von Institutionen angestrebt werden. Im Zeitraum 2007—2013 sollten Finanzierungen zugunsten von Bewerberländern (Kroatien, Türkei und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien) verstärkt im Rahmen der EIB-Heranführungsfazilität vorgenommen werden, die nach und nach auf die potenziellen Bewerberländer im westlichen Balkanraum ausgedehnt werden sollte, entsprechend der Fortschritte dieser Länder im Beitrittsprozess.