Erwägungsgrund 16 32006D1016
Die EIB arbeitet bereits eng mit IFI und mit europäischen bilateralen Einrichtungen zusammen. Diese Zusammenarbeit unterliegt Regionalvereinbarungen, die von den Leitungsgremien der EIB gebilligt werden sollten. Bei ihren Finanzierungen außerhalb der EU, die in den Geltungsbereich dieses Beschlusses fallen, sollte die EIB gegebenenfalls eine verstärkte Koordinierung und Zusammenarbeit mit IFI und europäischen bilateralen Einrichtungen anstreben, einschließlich — sofern zweckmäßig — der Zusammenarbeit im Bereich der sektoralen Bedingungen, des verstärkten Einsatzes der Kofinanzierung und der Beteiligung an globalen Initiativen zusammen mit anderen IFI, wie etwa Initiativen zur verstärkten Koordinierung und besseren Wirksamkeit der Hilfe.