Erwägungsgrund 18 32006D1016
Die durch diesen Beschluss gewährte Gemeinschaftsgarantie sollte EIB-Finanzierungen abdecken, die während des Zeitraums vom 1. Februar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 unterzeichnet werden. EIB und Kommission sollten eine Halbzeitüberprüfung zu diesem Beschluss durchführen, um eine Bestandsaufnahme der Entwicklungen während der ersten Hälfte dieses Zeitraums vornehmen zu können. Diese Prüfung sollte insbesondere eine externe Bewertung umfassen, deren Modalitäten in Anhang II festgelegt sind.