Erwägungsgrund 11 32006D1016
In den Ländern, in denen das ENPI zur Anwendung kommt, sollte die EIB ihre Tätigkeit zugunsten des Mittelmeerraums fortsetzen und konsolidieren, wobei der Schwerpunkt verstärkt auf der Förderung der Entwicklung des Privatsektors liegen sollte. In diesem Zusammenhang ist eine Zusammenarbeit zwischen den Partnerländern erforderlich, um die Entwicklung des Privatsektors zu erleichtern und Strukturreformen, insbesondere Reformen im Finanzsektor, zu fördern, und bedarf es ferner anderer Maßnahmen, die die Tätigkeit der EIB erleichtern, vor allem um sicherzustellen, dass die EIB Schuldverschreibungen auf den lokalen Märkten ausgeben kann. Im Zusammenhang mit Osteuropa, dem Südkaukasus und Russland sollte die EIB ihre Tätigkeit in den betreffenden Ländern ausweiten, soweit diese die entsprechenden Bedingungen im Einklang mit den auf hoher Ebene zwischen der EU und dem jeweiligen Land getroffenen Vereinbarungen über politische und makroökonomische Aspekte erfüllen. Die EIB sollte in dieser Region Vorhaben in den Bereichen Verkehr, Energie, Telekommunikation und Umweltinfrastrukturen finanzieren, die für die EU von erheblichem Interesse sind. Projekte zu den verlängerten großen Achsen der transeuropäischen Netze, Projekte mit grenzüberschreitenden Auswirkungen für einen oder mehrere Mitgliedstaaten und Großprojekte, die durch stärkere Vernetzung zur regionalen Integration beitragen, sollten den Vorrang erhalten. Im Umweltsektor sollte die EIB den russischen Projekten besonderen Vorrang einräumen, die im Rahmen der Umweltpartnerschaft für die Nördliche Dimension durchgeführt werden. Im Energiesektor sind die strategische Energieversorgung und Energieübertragungsprojekte von besonderer Bedeutung. Die EIB sollte ihre Finanzierungen in dieser Region in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung („EBWE“) durchführen, wobei insbesondere die Modalitäten einer noch zu schließenden Dreier-Vereinbarung zwischen der Kommission, der EIB und der EBWE zu beachten sind.