Erwägungsgrund 17 32006D1016
Die Berichterstattung der EIB und der Kommission über die Finanzierungen der EIB sollte ausgebaut werden. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat auf der Grundlage der von der EIB übermittelten Informationen jährlich über die EIB-Finanzierungen Bericht erstatten, die unter diesen Beschluss fallen. Dieser Bericht sollte insbesondere einen Abschnitt über den im Einklang mit der EU-Politik erzielten zusätzlichen Nutzen sowie einen Abschnitt über die Zusammenarbeit mit der Kommission, anderen IFI und bilateralen Gebern, unter anderem bei der Kofinanzierung, enthalten.