Erwägungsgrund 8 32006D1016
Die EIB-Finanzierungen sollten sich im Einklang mit der EU-Außenpolitik befinden und diese unterstützen, und zwar auch im Hinblick auf spezifische regionale Ziele. Die EIB-Finanzierung sollte die jeweiligen Unterstützungsmaßnahmen, -programme und -instrumente der Gemeinschaft in den verschiedenen Regionen ergänzen und dabei eine allgemeine Kohärenz mit den Handlungen der EU sicherstellen. Außerdem sollten der Umweltschutz und die Sicherheit der Energieversorgung der Mitgliedstaaten zu den Zielen der EIB-Finanzierungen in allen förderfähigen Regionen gehören. EIB-Finanzierungen sollten in Ländern durchgeführt werden, in denen gemäß den auf hoher Ebene getroffenen EU-Vereinbarungen über politische und makroökonomische Aspekte die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.