Erwägungsgrund 21 32006D1016
Die EIB sollte in Absprache mit der Kommission einen vorläufigen mehrjährigen Plan für den Umfang der EIB-Finanzierungen vorlegen, so dass die Mittelausstattung des Garantiefonds entsprechend geplant werden kann. Die Kommission sollte in ihrer regelmäßigen Haushaltsplanung, die sie der Haushaltsbehörde übermittelt, die voraussichtlichen Auswirkungen des Plans auf den Haushalt berücksichtigen —