Beschluss der Kommission vom 7. November 2006 über die Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens gegen Indien gemäß der Vereinbarung über Regeln und Verfahren für die Streitbeilegung und den anderen einschlägigen WTO-Bestimmungen wegen eines Handelshemmnisses in Form einer Zusatzabgabe auf eingeführte Weine und Spirituosen und einer Sonderzusatzabgabe auf eingeführte Spirituosen, die von Indien erhoben werden, sowie eines Verkaufsverbotes des indischen Bundesstaates Tamil Nadu für eingeführte Weine und Spirituosen (2006/790/EG)
Die Antragsteller machten geltend, dass diese Praktiken gegen Artikel II, III und XI des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens von 1994 („GATT 1994“) verstießen. Mit dieser Begründung ersuchten sie die Kommission, die notwendigen Schritte einzuleiten.
Erwägungsgrund 3 32006D0790
Erwägungsgrund 3 32006D0790Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen