Beschluss der Kommission vom 7. November 2006 über die Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens gegen Indien gemäß der Vereinbarung über Regeln und Verfahren für die Streitbeilegung und den anderen einschlägigen WTO-Bestimmungen wegen eines Handelshemmnisses in Form einer Zusatzabgabe auf eingeführte Weine und Spirituosen und einer Sonderzusatzabgabe auf eingeführte Spirituosen, die von Indien erhoben werden, sowie eines Verkaufsverbotes des indischen Bundesstaates Tamil Nadu für eingeführte Weine und Spirituosen (2006/790/EG)
Der Antrag enthielt genügend Beweise, um die Einleitung eines Untersuchungsverfahrens gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Handelshemmnisverordnung zu rechtfertigen. Die Kommission leitete dementsprechend nach Anhörung der Mitgliedstaaten im Beratenden Ausschuss am 17. September 2005 ein solches Verfahren ein.
Erwägungsgrund 4 32006D0790
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