Erwägungsgrund 8 32006D0790
Aus der Untersuchung ergab sich auch die Notwendigkeit einer eingehenderen Analyse der angeblichen Beschränkungen des Verkaufs eingeführter Weine und Spirituosen in bestimmten indischen Bundesstaaten. Eine Prüfung nach Abschluss der Untersuchung zeigte, dass die Rechtsvorschriften des indischen Bundesstaates Tamil Nadu ein Verbot des Verkaufs eingeführter Weine und Spirituosen enthalten, was gegen Artikel III Absatz 4 des GATT 1994 verstößt. Da das WTO-Übereinkommen diese Praktiken verbietet, liegt ein Handelshemmnis im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 der Handelshemmnisverordnung vor.