Beschluss der Kommission vom 7. November 2006 über die Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens gegen Indien gemäß der Vereinbarung über Regeln und Verfahren für die Streitbeilegung und den anderen einschlägigen WTO-Bestimmungen wegen eines Handelshemmnisses in Form einer Zusatzabgabe auf eingeführte Weine und Spirituosen und einer Sonderzusatzabgabe auf eingeführte Spirituosen, die von Indien erhoben werden, sowie eines Verkaufsverbotes des indischen Bundesstaates Tamil Nadu für eingeführte Weine und Spirituosen (2006/790/EG)
Es ist außerdem äußerst wichtig für die Gemeinschaft, sicherzustellen, dass die WTO-Partner ihre Verpflichtungen uneingeschränkt erfüllen, wie es auch die Gemeinschaft tun muss. Daher ist es für das reibungslose Funktionieren des multilateralen Handelssystems von grundlegender Bedeutung, dass dieser Verstoß gegen die WTO-Regeln in jenem Forum behandelt wird.
Erwägungsgrund 15 32006D0790
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