Beschluss der Kommission vom 7. November 2006 über die Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens gegen Indien gemäß der Vereinbarung über Regeln und Verfahren für die Streitbeilegung und den anderen einschlägigen WTO-Bestimmungen wegen eines Handelshemmnisses in Form einer Zusatzabgabe auf eingeführte Weine und Spirituosen und einer Sonderzusatzabgabe auf eingeführte Spirituosen, die von Indien erhoben werden, sowie eines Verkaufsverbotes des indischen Bundesstaates Tamil Nadu für eingeführte Weine und Spirituosen (2006/790/EG)
Die Untersuchung ergab ferner, dass der Gesamtverbrauch von Wein und Spirituosen in Indien im Jahr 2004 bei 0,67 bzw. 87,1 Millionen Kisten à 9 Liter lag, mit einem erwarteten jährlichen Zuwachs zwischen 5 % und 10 % in den folgenden zehn Jahren und dass weniger als 0,5 % der Spirituosen und keine 9 % des Weines, die in Indien konsumiert werden, Importerzeugnisse sind, die unter die Zusatzabgabe und die Sonderzusatzabgabe fallen.
Erwägungsgrund 10 32006D0790
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