Erwägungsgrund 9 32006D0790
Die Untersuchung zeigte, dass die Einfuhren von Wein und Spirituosen aus der Gemeinschaft 2002 zurückgingen und 2003 nur aufgrund des allgemeinen Verbrauchsanstiegs bei Wein und Spirituosen in Indien zunahmen, obwohl 2001 nach einem Streitbeilegungsverfahren gemäß der Vereinbarung über Regeln und Verfahren für die Streitbeilegung mengenmäßige Beschränkungen der Einfuhr von Weinen und Spirituosen abgeschafft wurden. Die Wirkung, die man billigerweise von der Abschaffung der Mengenbeschränkungen hätte erwarten können, trat mithin aufgrund der Maßnahmen, die Gegenstand der Untersuchung waren, nicht ein.