Beschluss der Kommission vom 7. November 2006 über die Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens gegen Indien gemäß der Vereinbarung über Regeln und Verfahren für die Streitbeilegung und den anderen einschlägigen WTO-Bestimmungen wegen eines Handelshemmnisses in Form einer Zusatzabgabe auf eingeführte Weine und Spirituosen und einer Sonderzusatzabgabe auf eingeführte Spirituosen, die von Indien erhoben werden, sowie eines Verkaufsverbotes des indischen Bundesstaates Tamil Nadu für eingeführte Weine und Spirituosen (2006/790/EG)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des HHVO-Ausschusses —
Erwägungsgrund 17 32006D0790
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