Erwägungsgrund 12 32006D0790
Das zeigt eindeutig, dass die indischen Maßnahmen handelsschädigende Auswirkungen im Sinne des Artikels 2 Absatz 4 der Handelshemmnisverordnung auf den Wirtschaftszweig der Gemeinschaft haben.
Das zeigt eindeutig, dass die indischen Maßnahmen handelsschädigende Auswirkungen im Sinne des Artikels 2 Absatz 4 der Handelshemmnisverordnung auf den Wirtschaftszweig der Gemeinschaft haben.