Erwägungsgrund 16 32006D0790
Seit der Einführung der Zusatzabgabe, der Sonderzusatzabgabe und des Verkaufsverbots im indischen Bundesstaat Tamil Nadu wurde in zahlreichen Gesprächen mit den indischen Behörden, die auch während der gesamten Dauer dieser Untersuchung fortgeführt wurden, versucht, diesen Streit beizulegen; es konnte jedoch auf Seiten der indischen Behörden keinerlei Bereitschaft zu einer einvernehmlichen Lösung festgestellt werden. Da es unwahrscheinlich ist, dass Indien seine Haltung ändert, wird die Einleitung eines Verfahrens nach der WTO-Vereinbarung über Regeln und Verfahren für die Streitbeilegung für notwendig erachtet.