Erwägungsgrund 17 32010D0862
Die teilnehmenden Staaten haben vereinbart, 50 Mio. EUR zu BONUS beizusteuern. Sachbeiträge in Form von Zugang zu und Nutzung von Infrastrukturen („Infrastruktur-Sachbeitrag“) sollten möglich sein, sofern sie nicht einen beträchtlichen Teil des Gesamtbeitrags ausmachen. Sie sollten einer Bewertung ihres Werts und ihres Nutzens für die Durchführung von BONUS-Projekten unterzogen werden.