Erwägungsgrund 23 32010D0862
Die Zinserträge aus den an die BONUS-EWIV gezahlten Beiträgen sollten als Einnahmen betrachtet und der Durchführung von BONUS zugewiesen werden.
Die Zinserträge aus den an die BONUS-EWIV gezahlten Beiträgen sollten als Einnahmen betrachtet und der Durchführung von BONUS zugewiesen werden.