Erwägungsgrund 31 32010D0862
Die Forschungstätigkeiten im Rahmen von BONUS sollten ethischen Grundsätzen im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen des Siebten Rahmenprogramms sowie den Grundsätzen der Gleichberechtigung und Gleichstellung der Geschlechter und der nachhaltigen Entwicklung Rechnung tragen.