Erwägungsgrund 27 32010D0862
Damit Gleichbehandlung gewährleistet ist, sollte die Bewertung von Vorschlägen denselben Grundsätzen folgen, die für im Zuge des Siebten Rahmenprogramms eingereichte Vorschläge gelten. Daher sollte die Bewertung der Vorschläge zentral unter Verantwortung der BONUS-EWIV durch unabhängige Experten, die über gute Kenntnisse der örtlichen Bedingungen verfügen, und auf der Grundlage transparenter und gemeinsamer Kriterien durchgeführt werden; die Finanzhilfen sollten gemäß einer zentral genehmigten Rangliste zugewiesen werden. Rangfolge und Prioritäten sollten von der BONUS-EWIV genehmigt werden, wobei streng dem verbindlichen Ergebnis der unabhängigen Bewertung zu folgen ist.