Erwägungsgrund 26 32010D0862
Während die Gemeinsame Forschungsstelle eine Dienststelle der Kommission ist, verfügen ihre Institute dennoch über Forschungskapazitäten mit Relevanz für BONUS und könnten zur Durchführung des Programms beitragen. Deshalb sollte die Rolle der Gemeinsamen Forschungsstelle im Hinblick auf Fördermöglichkeiten geklärt werden.