Erwägungsgrund 25 32010D0862
Um BONUS wirksam durchzuführen, sollten während der Durchführungsphase Finanzhilfen für Teilnehmer an BONUS-Projekten gewährt werden, die unter Verantwortung der BONUS-EWIV im Anschluss an eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zentral ausgewählt werden. Die Bewilligung und Zahlung dieser Finanzhilfen für die BONUS-Teilnehmer sollte transparent, unbürokratisch und im Einklang mit den gemeinsamen Vorschriften nach dem Siebten Rahmenprogramm erfolgen.