Erwägungsgrund 20 32010D0862
Der Finanzbeitrag der Union sollte davon abhängig gemacht werden, dass die zuständigen nationalen Behörden der teilnehmenden Staaten Mittel formell bewilligen und dass ihre Finanzbeiträge auszahlen.
Der Finanzbeitrag der Union sollte davon abhängig gemacht werden, dass die zuständigen nationalen Behörden der teilnehmenden Staaten Mittel formell bewilligen und dass ihre Finanzbeiträge auszahlen.