Erwägungsgrund 21 32010D0862
Die Zahlung des Unionsbeitrags zur Strategiephase sollte an den Abschluss einer Finanzhilfevereinbarung zwischen der im Namen der Union handelnden Kommission und der BONUS-EWIV geknüpft sein, die sich nach der Verordnung (EG) Nr. 1906/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Festlegung der Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an Maßnahmen des Siebten Rahmenprogramms sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2007-2013) richten sollte, damit seine Verwaltung vereinfacht wird.