Erwägungsgrund 16 32011D1194
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieses Beschlusses und insbesondere der Bestimmungen zur Benennung der Stätten, denen das Siegel verliehen werden soll, zur Aberkennung des Siegels und zur Formalisierung des Verzichts auf das Siegel sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden.