Art. 11 32013D0233
Der Zivile Operationskommandeur leitet die vom Missionsleiter vorzunehmende Planung der Sicherheitsmaßnahmen und gewährleistet deren ordnungsgemäße und effektive Umsetzung im Rahmen der EUBAM Libyen nach Artikel 5.
Der Missionsleiter trägt die Verantwortung für die Sicherheit der EUBAM Libyen und die Einhaltung der für die EUBAM Libyen geltenden Mindestsicherheitsanforderungen im Einklang mit dem Konzept der Union für die Sicherheit des Personals, das im Rahmen von Titel V EUV in operativer Funktion außerhalb der Union eingesetzt ist, und dessen Begleitinstrumenten.
Der Missionsleiter wird von einem hochrangigen Sicherheitsbeauftragten (Senior Mission Security Officer — SMSO) unterstützt, der ihm Bericht erstattet und auch mit dem EAD eine enge Arbeitsverbindung unterhält.
Gemäß den Planungsdokumenten absolviert das Personal der EUBAM Libyen vor Aufnahme seiner Tätigkeit ein obligatorisches Sicherheitstraining. Es absolviert auch regelmäßige Auffrischungsübungen im Einsatzgebiet, die vom Sicherheitsbeauftragten der Mission organisiert werden.
Der Missionsleiter sorgt für den Schutz der EU-Verschlusssachen gemäß dem Beschluss 2013/488/EU des Rates vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-VerschlusssachenABl. L 274 vom 15.10.2013, S. 1 . .