Art. 13a 32013D0233
Die EUBAM Libyen verfügt über eine Projektzelle zur Festlegung und Durchführung von Projekten, die mit den Zielen der Mission in Einklang stehen und zur Erfüllung des Mandats beitragen. Die EUBAM Libyen unterstützt gegebenenfalls Projekte, die von Mitgliedstaaten und Drittstaaten unter deren Verantwortung in missionsrelevanten Bereichen durchgeführt werden und den Zielen der EUBAM Libyen förderlich sind, und wird dazu gegebenenfalls beratend tätig.
Vorbehaltlich des Absatzes 3 ist die EUBAM Libyen befugt, für die Durchführung ausgewählter Projekte, von denen festgestellt wird, dass sie die sonstigen Maßnahmen der EUBAM Libyen in kohärenter Weise ergänzen, Finanzbeiträge von Mitgliedstaaten oder von Drittstaaten in Anspruch zu nehmen, wenn das Projekt Die EUBAM Libyen schließt eine Vereinbarung mit diesen Staaten, in der insbesondere die spezifischen Modalitäten für das Vorgehen bei Beschwerden Dritter geregelt werden, denen Schäden aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen der EUBAM Libyen bei der Verwendung der von diesen Staaten zur Verfügung gestellten Finanzmittel entstanden sind. Auf keinen Fall haftet die Union oder der Hohe Vertreter gegenüber den beitragenden Staaten für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der EUBAM Libyen bei der Verwendung der von diesen Staaten zur Verfügung gestellten Finanzmittel.
Finanzielle Beiträge von Drittstaaten zur Projektzelle bedürfen der Genehmigung durch das PSK.