Art. 14 32013D0233
Kohärenz der Reaktion der Union und Koordinierung
(1)
Der Hohe Vertreter sorgt für die Kohärenz der Durchführung dieses Beschlusses mit dem außenpolitischen Handeln der Union insgesamt, einschließlich der Entwicklungsprogramme der Union.
(2)
Unbeschadet der Befehlskette handelt der Missionsleiter in enger Abstimmung mit der Delegation der Union in Tripolis, um die Kohärenz der Maßnahmen der Union in Libyen sicherzustellen.
(3)
Der Missionsleiter stimmt sich eng mit den in Libyen vertretenen Leitern der Vertretungen der Mitgliedstaaten ab.
(4)
Der Missionsleiter stimmt sich mit einschlägigen Dritten in Libyen ab.