Art. 8 32013D0233
Rechtsstellung der EUBAM Libyen und ihres Personals
Die Rechtsstellung der EUBAM Libyen und ihres Personals, gegebenenfalls einschließlich der Vorrechte, Immunitäten und weiterer für die Durchführung und das reibungslose Funktionieren der EUBAM Libyen erforderlicher Garantien, ist Gegenstand einer Übereinkunft, die nach Artikel 37 EUV und im Verfahren nach Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geschlossen wird.