Erwägungsgrund 18 32014D0445
Die Vorbereitungsphase zwischen der Ernennung einer Stadt zur „Kulturhauptstadt Europas“ und der Ausrichtung des Kulturhauptstadtjahres entscheidet über den Erfolg der Aktion für die „Kulturhauptstädte Europas“. Die Interessenträger sind sich weitgehend einig darin, dass die mit dem Beschluss Nr. 1622/2006/EG eingeführten flankierenden Maßnahmen den betreffenden Städten sehr geholfen haben. Diese Maßnahmen sollten weiter ausgebaut werden, insbesondere durch häufigere Monitoring-Sitzungen und Besuche der Juryexperten vor Ort sowie durch einen intensiveren Erfahrungsaustausch zwischen ehemaligen, derzeitigen und künftigen „Städten“, denen der Titel verleihen wurde, wie auch Bewerberstädten. Die ernannten Städte können auch die Beziehungen zu anderen Städten, denen der Titel verleihen wurde, ausbauen.