Erwägungsgrund 23 32014D0445
Um eine Gleichbehandlung mit den Städten der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, sollten Städte in Kandidatenländern und in potenziellen Kandidatenländern im von diesem Beschluss abgedeckten Zeitraum, nämlich von 2020 bis 2033, nur einmalig an einem Wettbewerb um den Titel teilnehmen dürfen. Ebenfalls aus Gründen der Gleichbehandlung mit den Mitgliedstaaten sollte jedes Kandidatenland bzw. jedes potenzielle Kandidatenland die Veranstaltung in diesem Zeitraum nur einmal ausrichten dürfen.