Erwägungsgrund 2 32014D0445
Die Ziele für die künftigen Tätigkeiten der Europäischen Union im Bereich Kultur sind in der Mitteilung der Kommission vom 10. Mai 2007 über eine europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung festgelegt, die der Rat mit seiner Entschließung vom 16. November 2007 und das Europäische Parlament mit seiner Entschließung vom 10. April 2008 gebilligt haben. Mit diesen Tätigkeiten sollen die kulturelle Vielfalt und der interkulturelle Dialog, die Kultur als Katalysator für Kreativität im Rahmen der Strategie für Wachstum und Beschäftigung und die Kultur als wesentlicher Bestandteil der internationalen Beziehungen der EU gefördert werden.