Beschluss (EU) 2018/1600 des Rates vom 28. September 2018 zum Antrag des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland auf Anwendung einzelner Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in Bezug auf die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA)
Mit dem Beschluss 2000/365/EG hat der Rat das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (im Folgenden „Vereinigtes Königreich“) ermächtigt, einzelne Bestimmungen des Schengen-Besitzstands unter den in jenem Beschluss festgelegten Bedingungen anzuwenden.
Erwägungsgrund 1 32018D1600
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