Erwägungsgrund 2 32018D1600
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (im Folgenden „Agentur“) — gemeinhin als „eu-LISA“ bezeichnet — errichtet, um das Betriebsmanagement des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II), des Visa-Informationssystems (VIS) und von Eurodac sowie bestimmter Aspekte ihrer Kommunikationsinfrastrukturen und — auf der Grundlage gesonderter Unionsrechtsakte, die sich auf die Artikel 67 bis 89 AEUV stützen — gegebenenfalls das anderer IT-Großsysteme im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu gewährleisten.