Erwägungsgrund 5 32018D1600
Gemäß der vorgeschlagenen Verordnung tritt die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) (im Folgenden „vorgeschlagene Agentur“) an die Stelle der Agentur und wird ihre Rechtsnachfolgerin. Die vorgeschlagene Agentur wird ebenso wie die Agentur mit dem Betriebsmanagement des SIS II, des VIS und von Eurodac betraut werden. Die vorgeschlagene Agentur wird ferner für die Konzeption, die Entwicklung oder das Betriebsmanagement des Einreise-/Ausreisesystems (EES), von DubliNet sowie des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) zuständig sein, und sie kann mit der Konzeption, der Entwicklung und dem Betriebsmanagement anderer IT-Großsysteme im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts betraut werden, wenn dies in entsprechenden, auf die Artikel 67 bis 89 AEUV gestützten Rechtsakten der Union vorgesehen ist.