Beschluss (EU) 2018/1600 des Rates vom 28. September 2018 zum Antrag des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland auf Anwendung einzelner Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in Bezug auf die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA)
Der Rat erkennt das Recht des Vereinigten Königreichs an, gemäß Artikel 4 des Protokolls Nr. 19 einen Antrag auf Anwendung der vorgeschlagenen Verordnung zu stellen, soweit die vorgeschlagene Verordnung nicht aus anderen Gründen auf das Vereinigte Königreich Anwendung findet.
Erwägungsgrund 15 32018D1600
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