Erwägungsgrund 14 32018D1600
Um die Einhaltung der Verträge und geltenden Protokolle zu gewährleisten und zugleich die Einheitlichkeit und Kohärenz der vorgeschlagenen Verordnung zu erhalten, hat das Vereinigte Königreich beantragt, dass die vorgeschlagene Verordnung gemäß Artikel 4 des Protokolls Nr. 19 auf es Anwendung findet, soweit seine Bestimmungen sich auf die Zuständigkeit der Agentur für das Betriebsmanagement des SIS II gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 sowie des VIS, des EES und von ETIAS beziehen.