Erwägungsgrund 9 32018D1600
Das EES ist Teil des Schengen-Besitzstands. Das Vereinigte Königreich hat sich nicht an der Annahme der Verordnung (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates beteiligt, die die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des EES regelt, und diese ist für das Vereinigte Königreich nicht bindend.