Erwägungsgrund 8 32018D1600
Eurodac ist nicht Teil des Schengen-Besitzstands. Das Vereinigte Königreich hat sich an der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates beteiligt, die die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung von Eurodac regelt, und diese ist für das Vereinigte Königreich bindend.