Erwägungsgrund 10 32018D1600
ETIAS ist ebenfalls Teil des Schengen-Besitzstands. Das Vereinigte Königreich hat sich nicht an der Annahme der Verordnung (EU) 2018/1240 des Europäischen Parlaments und des Rates beteiligt, die die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung von ETIAS regelt, und diese ist für das Vereinigte Königreich nicht bindend.