Erwägungsgrund 1 32018D1927
Die Kommission führt behördliche Untersuchungen zur Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften im Einklang mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „AEUV“) und dem Sekundärrecht sowie den zu diesem Zweck geschlossenen internationalen Übereinkünften durch. Sie übt daher in den Bereichen Kartellrecht, Fusionskontrolle und Beihilfenkontrolle Untersuchungs- und Durchsetzungsbefugnisse (einschließlich damit verbundener operativer Tätigkeiten) aus, die ihr mit den einschlägigen Rechtsakten der Union übertragen wurden.