Erwägungsgrund 17 32018D1927
Werden andere Rechte betroffener Personen beschränkt, sollte der für die Verarbeitung Verantwortliche von Fall zu Fall prüfen, ob die Bekanntgabe der Beschränkung deren Zweck gefährden würde. Der für die Verarbeitung Verantwortliche ist die für Wettbewerbspolitik zuständige Dienststelle der Kommission.