Beschluss (EU) 2018/1927 der Kommission vom 5. Dezember 2018 zur Festlegung interner Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Europäische Kommission im Bereich des Wettbewerbs im Hinblick auf die Unterrichtung der betroffenen Personen und die Beschränkung bestimmter Rechte
Die Kommission sollte alle Beschränkungen transparent anwenden und im entsprechenden Verzeichnis eintragen.
Erwägungsgrund 15 32018D1927Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen