Erwägungsgrund 14 32018D1927
Die Kommission hat daher die in Artikel 25 Absatz 1 Buchstaben c, g und h der Verordnung (EU) 2018/1725 genannten Gründe als Gründe für Beschränkungen nach Artikel 25 der Verordnung anerkannt, die für die Datenverarbeitung im Rahmen der Untersuchungen und der Durchsetzungsmaßnahmen der Kommission im Bereich des Wettbewerbs (Kartellrecht, Fusionskontrolle und Beihilfenkontrolle) erforderlich sein können.